... bei Krankheit ...
... die private
Absicherung
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Die gesetzlichen Krankenkassen reduzieren in größerem Umfang ihre Leistungen. Private Krankenversicherungen - oder private Zusatz-Versicherungen zur Gesetzlichen - garantieren Ihnen im Krankheitsfall eine bessere medizinische Versorgung.
Wer kann sich privat versichern?
Bis zur sog. Versicherungspflichtgrenze sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Arbeitnehmer, die zum Stichtag mehr verdienten, können sich ebenso wie Selbstständige und Beamte privat krankenversichern. Eine Privatpolice dürfte vor allem für Singles und kinderlose, gemeinsam verdienende Paare interessant sein.
Die private Zusatzversicherung
Für Familien mit Kindern lohnt sich meist eher die gesetzliche Kasse - vor allem, wenn es nur einen Verdiener gibt. Die Familienmitglieder sind dann kostenfrei mitversichert. Diese gesetzlichen Versicherungen können Sie zum Beispiel durch eine private Zusatzversicherung für stationäre Krankenhausaufenthalte aufwerten. Damit können Sie etwa die Kosten für die Behandlung durch den Chefarzt oder die Unterbringung in einem Einzelzimmer finanzieren. Sie haben auch die Möglichkeit, durch Zusatztarife den gesetzlichen Versicherungsschutz im ambulanten Bereich zu komplettieren (Zahnersatz, Brillen).
Freie Versicherungswahl
Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich zum Teil deutlich in der Beitragshöhe, aber kaum in den gebotenen Leistungen. Seit der Einführung der freien Kassenwahl kann sich jeder Versicherte für eine Krankenkasse mit günstigeren Beitragssätzen entscheiden und so beträchtliche Summen sparen. Dabei gilt: Pflichtversicherte mit einem Jahreseinkommen unter 40.500,00 EUR brutto haben die Möglichkeit, ihrer alten Kasse bei Kündigung jeweils bis zum 30.09. des Vorjahres zum Beginn eines neuen Kalenderjahres den Rücken zu kehren. Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem Jahreseinkommen über 40.500,00 EUR brutto können die Versicherung jederzeit mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende wechseln. Bei einem Wechsel innerhalb des gesetzlichen Systems gilt hierbei eine Mindestlaufzeit von 18 Monaten.
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Änderungen der aktuellen Gesundheitsreform – Versicherungspflicht ab 2009 !
Ab 01.01.2009 besteht die allgemeine Pflicht sich gesetzlich oder privat zu in einer
Krankenversicherung zu versichern. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass Personen sich gar nicht oder zu spät gegen
die finanziellen Folgen einer Krankheit versichern und somit zu einem Kostenrisiko für die Allgemeinheit werden. Das bedeutet, dass jeder Selbstständige, der bis dato noch nicht versichert ist, eine
Krankenversicherung abschließen muss.
Die privaten Krankenversicherungen müssen in Zukunft auch die Personen versichern, die sie bisher (zum Beispiel aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen) ablehnen konnten. Dafür wird es einen so genannten Krankenversicherung- Basistarif geben, der bei allen privaten Krankenversicherungen in der Leistung gleich ausfällt. Analog der gesetzlichen Krankenversicherung werden nur die notwendigsten Leistungen abgedeckt.
Die genauen Merkmale der Tarifstrukturen der einzelnen Versicherer sowie die Handhabung der Aufnahme von bisher gesetzlich Versicherten steht zum aktuellen Zeitpunkt allerdings noch nicht genau fest.
Bisher konnten Angestellte ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von mindestens 47.700.- € von der gesetzlichen Krankenversicherung in die Private Krankenversicherung wechseln. Seit dem Stichtag 02.02.2007, jedoch nur noch, wenn diese Jahresarbeitsentgeltgrenze mindestens über einen Zeitraum von 3 Jahren erreicht wurde ! Vor allem jungen Angestellten wird somit der Wechsel in die Private Krankenversicherung erschwert. Für Selbstständige und Beamte bleibt der Wechsel in die Private Krankenversicherung aber auch nach diesem Stichtag ohne Einschränkung möglich.
Wechselrecht zu einer anderen Privaten Krankenversicherung:
Wer bisher in der Privaten Krankenversicherung versichert ist, hat die Möglichkeit zwischen dem 01.01.09 bis 30.06.09 in den Krankenversicherung- Basistarif einer anderen Versicherung zu wechseln und dabei die bisher angesparten Altersrückstellungen in voller Höhe mitzunehmen.
Wer sich ab dem 01.01.2009 erstmalig in der Privaten Krankenversicherung versichert, kann automatisch unter Mitnahme seiner Altersrückstellungen zu einer anderen Privaten Krankenversicherung wechseln!
Dabei muss nicht der Umweg über den Krankenversicherung- Basistarif gegangen werden, sondern es kann direkt in einen anderen Tarif bei der neuen Privaten Krankenversicherung gewechselt
werden
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Folgen der Gesundheitsreform für gesetzlich Versicherte:
Es beteht ebenfalls eine Versicherungspflicht für alle bis dato "nicht Versicherten," die zuletzt in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Diese müssen sich ab diesem Zeitpunkt in einer gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung versichern.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen bleiben auch mit Einführung der Gesundheitsreform auf mäßigem Niveau. Zusätzlich wird zukünftig der Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenversicherungen vereinheitlicht. Falls die Einnahmen einer Krankenversicherung nicht ausreichen, z.B. wegen überdurchschnittlich hohem Krankenstand der Versicherten, können von diesen Krankenversicherungen Zusatzbeiträge erhoben werden.
Neuerungen für die in einer gesetzlichen Krankenversicherung versicherten sind: Die Einführung eines Selbstbehaltes, Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit, Kostenübernahme bei Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen gegen Zuzahlungen und individuelles Krankentagegeld.
Der Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenversicherung wird erschwert, so dass nur noch alle 3 Jahre die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt werden kann.