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Patentrechtschutz für Erfinder und Markeninhaber

 

 

Von Erfindern und Patentinhabern seit Jahren gefordert, können nun sowohl Privatpersonen als auch kleine und mittelständische Unternehmen bis 100 Mitarbeiter eine Rechtsschutzversicherung für die gerichtliche Wahrnehmung ihrer Interssen aus den folgenden Bereichen abschließen:

 

Patentrecht – Gebrauchsmusterrecht – Markenrecht – Urheberrecht – Geschmacksmusterrecht

 

Premium 100:

 

Versichert ist die Abwehr von Schadenersatz-, Unterlassungs- und Auskunfts-erteilungsansprüchen des Versicherungsnehmers.

 

Premium 100 plus:

 

Zusätzlich zur Abwehr ist hier auch die Geltendmachung der Ansprüche abgesichert.

Eingeschlossen sind alle bereits bestehenden und zukünftigen Rechte, die beim Deutschen Patent & Markenamt angemeldet sind, ebenso EP-Patente und PCT-Anmeldungen, soweit sie zur Erteilung eines Patents geführt haben und beim DPMA eingetragen sind.


Entscheidend ist, das unser Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz (Privatleute) bzw. die Hauptniederlassung (Unternehmen) in Deutschland hat und die Rechte mindestens beim DPMA angemeldet sind. Eine Anmeldung in anderen Ländern ist dabei unerheblich. Die Deckungssumme pro Rechtsschutzfall beträgt 100.000,00 € und ist 2-fach maximiert p.a. Der Versicherer zahlt gemäß § 5 (4) ARB NRV 2007 auch bei zeitlich und ursächlich zusammenhängenden Rechtsschutzfällen höchstens die vereinbarte Versicherungs-summe, wenn Prozessverfahren gegen denselben Gegner anhängig sind. Es werden die Rechtsanwaltsgebühren und die Gerichtskosten nach den Vorschriften des RVG und GKG erstattet. Die Beiordnung von Patentanwälten gilt als mitversichert, der Versicherungsschutz besteht europaweit.

 

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