Die Gesundheitsreform
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Die neue Gesundheitsreform tritt schrittweise in Kraft und beinhaltet Reformen in vier wesentlichen Bereichen: die Einführung einer Krankenversicherungspflicht für alle, eine Reform der Versorgungsstrukturen und der Kassenorganisation (stärkere Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Einrichtungen und Kassen), eine Reform der Finanzierungsordnung (Gesundheitsfonds) und eine Reform der privaten Krankenversicherung.
Versicherungspflicht für alle
Im Jahr 2007 und 2008 trat die Gesundheitsreform mit einigen bedeutenden Änderungen für die Patienten in Kraft. Die Wichtigste ist die Versicherungspflicht. Erstmals in der deutschen Sozialgeschichte besteht für alle Einwohnerinnen und Einwohner die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Im Gegenzug müssen die Kassen von nun an jeden aufnehmen – unabhängig von Krankheit, Alter oder früheren Zahlungsversäumnissen. Das betrifft nicht nur die gesetzlichen Kassen. Auch die Privaten müssen sich stärker öffnen. Davon profitieren vor allem Selbstständige, die bisher gar nicht versichert waren oder wegen verpasster Beitragszahlungen aus ihrer Krankenversicherung gefallen sind.
Ab dem 1. Juli 2007 soll ein einheitlicher Basistarif die Rückkehr in die private Kasse erleichtern. Fraglich bleibt aber, ob sich alle bisher nicht Versicherten die Basistarife ab dem 1. April oder 1. Juli leisten können, so lange die Höhe der Tarife nicht bekannt ist. Bei Zahlungsengpässen müssten in dem Fall staatliche Stellen einspringen. Aber es gibt noch keine verbindlichen Zusagen. Der Gesetzgeber lässt den Patienten immerhin Zeit: Die verbindliche Versicherungspflicht für alle Bürger gilt erst ab 1. Januar 2009.
Neue Wahltarife der gesetzlichen Kranken kassen
Ab 2008 müssen die gesetzlichen Kassen unterschiedliche Wahltarife anbieten, unter denen Versicherte ihren Bedürfnissen entsprechend wählen können. Die Chance, dass es den richtigen Wahltarif für einen Patienten gibt, ist aufgrund des vielfältigen Angebots größer als bisher. Die Chance, dass Patienten ihn finden, ist dagegen eher gering. Die Fülle der Angebote und ihre Vor- und Nachteile sind für die meisten Verbraucher kaum durchschaubar. Die Angebote reichen von Beitragsrückzahlungen über Sonderleistungen wie Naturheilverfahren bis zum Hausarztmodell. Gut informierte Patienten können sich ihre Krankenversicherung im Baukastensystem zusammenbauen.
Fünf Wahltarife müssen von den Kassen angeboten werden, vier können sie freiwillig anbieten. Die fünf Pflichtangebote sind Folgende:
- Integrierte Versorgung: Für bestimmte Krankheiten bzw. spezielle langfristige Behandlungen werden Versorgungsverträge zwischen Krankenkasse, Patient und Ärzten abgeschlossen.
- Strukturierte Behandlungsprogramme: Diese Programme werden für die spezielle Behandlung und größtmögliche Genesung von chronischen Erkrankungen erarbeitet.
- Modellvorhaben: Für die Inanspruchnahme neuer, innovativer Behandlungsmethoden, wie etwa neue Verfahren oder Medikamente der Schulmedizin.
- Besondere ambulante ärztliche Versorgung: Vertragsabschluss zwischen Krankenkassen und einzelnen Praxen (Ärzte, Zahnärzte), zu denen der Patient von der Krankenkasse dann gezielt verwiesen wird.
- Hausarztmodell: Verpflichtung, bei jeder Erkrankung zuerst den Hausarzt zu konsultieren, welcher dann die weitere Behandlung koordiniert.
Das Ziel ist die gezielte und effiziente Versorgung im Krankheitsfall, sowie eine stärkere Kontrolle und Einflussnahme der Krankenkassen. Als Gegenleistung erhalten die Versicherten Prämienrückzahlungen oder Zuzahlungsermäßigungen.
Zu den freiwilligen Angeboten gehören folgende Wahltarife:
- Selbstbehalttarif: Der Versicherte erhält eine feste Summe (beispielsweise 600 €) für eventuelle Arztkosten, trägt aber die ersten 1000 € Behandlungskosten im Jahr selbst (inklusive der o.g. Summe).
- Nichtinanspruchnahme von Leistungen: Dieser Tarif ähnelt dem Selbstbehalttarif – der Versicherte erhält einen Monatsbeitrag zurück, wenn er ein Jahr lang auf den Arztbesuch verzichtet (ausgenommen Vorsorgeuntersuchungen u.ä.).
- Kostenerstattungsprinzip: Der Versicherte tritt beim Arzt immer in Vorleistung, hat dafür aber die freie Wahl, zu welchem Arzt er geht. Die Rechnungen kann er bei der Krankenkasse einreichen und erhält einen Teil der Kosten zurück.
- Von der Regelversorgung ausgeschlossene Arzneimittel: Die Krankenkasse übernimmt beispielsweise homöopathische Medikamente, dafür zahlt der Versicherte höhere Beiträge.
Die ersten beiden Alternativen dienen dazu, unnötige Arztbesuche zu vermeiden. Sie verleiten aber auch dazu, schwerwiegende Krankheiten zu verschleppen. Wer das Kostenerstattungsprinzip wählt, kann sich auch beim Arzt als Privatpatient behandeln lassen und sich später einen Teil der Kosten zurückerstatten lassen. Die restlichen Kosten kann man übrigens mit einer privaten Zusatzversicherung absichern.
Besser vorsorgen statt nachzahlen
Wer Vorsorgeuntersuchungen versäumt und später schwer an einer Krankheit leidet, die durch Vorsorge früher hätte erkannt werden können, muss zukünftig mehr zahlen. Die Kassen wollen ihrerseits sparen, indem sie einige Leistungen streichen. So übernehmen sie Behandlungskosten für Komplikationen nach Schönheitsoperationen nicht mehr. Dazu gehören auch entzündete Piercings, Tattoos und korrigierte Nasen und Ohren.
Neue Zusatzleistungen der Kassen
Die Kassen bieten aber ab 1. April auch neue Zusatzleistungen: Eltern-Kind-Kuren dürfen nicht mehr abgelehnt werden, wenn der Arzt sie verordnet. Ebenso werden die Kosten für alle empfohlenen Impfungen übernommen. Auch Rehabilitationsmaßnahmen müssen künftig von den Kassen bezahlt werden. Vor allem ältere Menschen sollen die Möglichkeit haben, nach einem Unfall oder einer Krankheit in ihrer häuslichen Umgebung gesund zu werden. Auch Pflegebedürftige sollen Anspruch auf Reha-Leistungen haben.
Gesetzliche Krankenversicherung
Regierung bestätigt höhere Krankenkassenbeiträge
Aktuell Newsletter 24. Juli 2008
Dass die Krankenversicherung für viele gesetzlich Versicherte mit dem Start des Gesundheitsfonds ab 1. Januar 2009 deutlich teurer wird, ist derzeit in aller Munde: Spekuliert wird über einen Beitragssatz von 15,2 bis 15,8 Prozent. Diese Schätzungen, die wie ein Schreckgespenst durch die Medienlandschaft geistern, werden nun offenbar erstmals durch die Bundesregierung bestätigt.
Die Hochrechnung belegt es Schwarz auf Weiß
Nach Informationen der Bild-Zeitung rechnet jetzt auch die Bundesregierung mit einem Beitragssatz von mindestens 15,5 Prozent. Das sei „realistisch“, zitiert das Blatt in seiner Ausgabe vom 24. Juli 2008 aus einer Regierungs-Analyse zum Gesundheitsfonds. Als Grund für den Beitragsanstieg wurden unter anderem Mehrausgaben für Arzneimittel und den Klinikbereich sowie steigende Arzthonorare angegeben. Bislang hatte die Regierung angekündigte Beitragssatzsteigerungen immer als Spekulation zurückgewiesen.
Der Wechsel lohnt
Grund genug also für freiwillig Versicherte, über einen vollständigen Wechsel nachzudenken. Nutzen Sie die Chance und informieren Sie sich über die Möglichkeit eines Wechsels.
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